Technische Erfindungen verdienen rechtlichen Schutz – damit aus Ideen sichere Innovationen werden. In meiner Kanzlei berate ich Sie umfassend zu den beiden maßgeblichen Arten von Schutzrechten im technischen Bereich: Patente und Gebrauchsmuster – sowohl national als auch international.
Technische Erfindungen werden durch Patente geschützt, die nach erfolgreichem Prüfungsverfahren zB vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt werden. Das Anmelde- und Prüfungsverfahren erfordert nicht nur technisches Verständnis, sondern auch rechtliche Weitsicht – besonders bei der Formulierung des Schutzbereichs. Die Ausarbeitung Ihrer Patentanmeldung erfolgt in meiner Kanzlei mit höchster Sorgfalt und strategischer Tiefe. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Ausformulierung belastbarer Rückfallpositionen in den Unteransprüchen und den zugehörigen Ausführungs-beispielen – um im Falle von negativen Prüfungsbescheiden auf darin enthaltene Beanstandungen „Reserven“ für eine flexible und überzeugende Reaktion hierauf zu haben.
Darüber hinaus lege ich großen Wert auf eine überdurchschnittlich zügige Verfahrensabwicklung. Diese wird durch eine proaktive und umsichtige Kommunikation mit den Prüfungsstellen des DPMA sowie – im Falle europäischer Verfahren – durch die gezielte Stellung eines PACE-Antrags zur Verfahrensbeschleunigung beim EPA erreicht. Diese Maßnahmen erfolgen als Service meiner Kanzlei und sind für Sie kostenneutral.
Das Gebrauchsmuster stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Patentschutz dar – insbesondere dann, wenn ein schneller Registerschutz gewünscht ist oder die Erfindung bereits vorveröffentlicht wurde. Anders als beim Patent erfolgt hier keine materielle Prüfung durch das Amt. Das Gebrauchsmuster kann somit binnen kurzer Zeit eingetragen werden und bietet so einen frühzeitigen Schutz, etwa zur Flankierung laufender Patentanmeldungen.
Dank eines umfassenden Netzwerks von Kollegen im Ausland kann auf Wunsch oder bei Bedarf auch Patentschutz außerhalb von Deutschland organisiert werden. Durch internationale PCT-Anmeldungen lässt sich eine Patentierung im Ausland zudem strategisch gezielt und kostenoptimiert vorbereiten.
Neben der Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern berate ich Sie auch umfassend zu deren Durchsetzung – etwa bei der Abwehr von Schutzrechts-verletzungen oder zur strategischen Nutzung Ihrer Schutzrechte gegenüber Wettbewerbern. Darüber hinaus unterstütze ich Sie auch bei der Entwicklung von sogenannten Umgehungslösungen, um neue technische Wege zu finden, die bestehende Schutzrechte Dritter rechtskonform umgehen.
Die Beratung durch meine Kanzlei basiert nicht darauf, kurzfristige Umsatz-Erfolge zu generieren, sondern darauf, für meine Mandanten fundierte und langfristig gesicherte Rechtspositionen zu erlangen und abzusichern.
Ich berate Sie gerne dazu, wie Patent und Gebrauchsmuster gezielt kombiniert werden können – sei es zur Sicherung Ihres Vorsprungs am Markt oder zur Absicherung strategischer Rechte im Wettbewerb.
T +49 (0) 2152 89 92 560
F +49 (0) 2152 89 92 561
dammertz@t-online.de
DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)
EPA (Europäisches Patentamt)
EUIPO (Amt der EU für geistiges Eigentum)
WIPO (Internationales Patentamt)
BPatG (Bundespatentgericht)
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