Nicht jede Innovation liegt in der Technik – manchmal liegt sie in der Form. Das Designrecht schützt die äußere Erscheinung eines Produkts oder Gestaltungsmerkmals, das sich nicht durch ein Patent oder Gebrauchsmuster absichern lässt.
Mit einem eingetragenen Design kann die sogenannte „schöne Form“ rechtlich wirksam gesichert werden – etwa die Formgebung eines Produkts, grafische Gestaltungen oder auch Logos, sofern sie nicht als Marke geschützt werden sollen oder können.
In meiner Kanzlei erfolgt die Beratung zum Designschutz stets auf der Grundlage einer sorgfältigen Analyse Ihres Projekts. Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die relevanten Erscheinungsformen Ihres Produkts oder Logos so herauszuarbeiten, dass sich daraus ein belastbarer Schutzbereich ableiten lässt.
Ich übernehme für Sie die Ausarbeitung und Einreichung Ihrer Designanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Auf Wunsch ist zudem auch internationaler Designschutz möglich – z. B. über das Haager Musterabkommen (HMA) oder durch Koordination mit ausländischen Kollegen aus meinem beruflichen Netzwerk. So kann Ihre Gestaltung weltweit gegen Nachahmung geschützt werden.
Besonderes Augenmerk lege ich bei jeder Anmeldung auf die präzise Auswahl und Darstellung der Ansichten der zugehörigen Erscheinungsformen – denn diese definieren den späteren Schutzbereich Ihres Designs.
Ein gut vorbereiteter Designschutz ermöglicht Ihnen, Ihre gestalterischen Leistungen wirksam gegen Nachahmung zu verteidigen – national, europäisch und international.
T +49 (0) 2152 89 92 560
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dammertz@t-online.de
DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)
EPA (Europäisches Patentamt)
EUIPO (Amt der EU für geistiges Eigentum)
WIPO (Internationales Patentamt)
BPatG (Bundespatentgericht)
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